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07-12-2005: Übertragbarkeit von ergänzenden Rentenansprüchen: CESI unterstützt Richtlinienvorschlag der Kommission
 

Mit Zustimmung hat die CESI auf den kürzlich von der Europäischen Kommission vorgelegten Richtlinienvorschlag zur Verbesserung der Übertragbarkeit von ergänzenden Rentenansprüchen reagiert.
"Zufrieden stellen wir fest, dass die Kommission den von der CESI im Rahmen der vorangegangenen Konsultation aufgestellten Forderungen in weiten Teilen entsprochen hat", erklärte der Generalsekretär der CESI Helmut Müllers.
Angesichts der Leistungskürzungen in den gesetzlichen Rentensystemen erhält die betriebliche Altersvorsorge einen immer größeren Stellenwert. Der Richtlinienentwurf geht aus Sicht der unabhängigen Gewerkschaften in die richtige Richtung, da er die Übertragbarkeit von betrieblichen Rentenansprüchen wesentlich erleichtert. Hierzu merkte Müllers an: "Damit wird auch die Mobilität der Arbeitnehmer - ein Schlüsselelement bei der Bekämpfung der Arbeitslosigkeit - gefördert."
Lediglich in einem Punkt stimmt die CESI nicht mit der Kommission überein: "Ein Mindestalter für den Eintritt in ein betriebliches Altersvorsorgesystem halten wir für überflüssig. Jeder junge Arbeitnehmer sollte so früh wie möglich solch einem System beitreten können, um in den Genuss zusätzlicher Altersvorsorge zu kommen", sagte Müllers. "Wir hoffen, dass an dieser Stelle noch nachgebessert wird."

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