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23-11-2005: Dienstleistungsrichtlinie: Abstimmungsergebnis im Europäischen Parlament für die CESI inakzeptabel
 

Mit deutlicher Ablehnung hat die CESI auf die Abstimmung im Binnenmarktausschuss des Europäischen Parlaments über den Entwurf der Dienstleistungsrichtlinie reagiert.
"Das von der konservativ-liberalen Mehrheit getragene Abstimmungsergebnis bedeutet eine klare Abkehr von den aus unserer Sicht vernünftigen Änderungsvorschlägen der Berichterstatterin Evelyne Gebhardt und ist für die unabhängigen Gewerkschaften inakzeptabel", erklärte Generalsekretär Helmut Müllers.
Die CESI erneuert aus diesem Anlass beiden zentralen Forderungen: 1. Die Dienste von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse müssen vom Geltungsbereich der Richtlinie ausgeschlossen werden. 2. Die Beibehaltung des Herkunftslandprinzips ist trotz der im Ausschuss beschlossenen Einschränkungen für die CESI nicht tragbar.
"Immerhin hat die Mehrheit der Ausschussmitglieder entschieden, dass die Gesundheitsdienste vom Geltungsbereich der Richtlinie ausgeschlossen werden sollen. Das ist zumindest ein Lichtblick", sagte der Generalsekretär der CESI.
Eine grundlegende Verbesserung des Richtlinienentwurfs ist aus Sicht von Müllers unverzichtbar: "Europa steckt in einer tiefen Vertrauenskrise. Die Bürgerinnen und Bürger erwarten positive Signale aus Brüssel. Die Dienstleistungsrichtlinie in der nun beschlossenen Form würde mit Sicherheit nicht zur Vertrauensbildung beitragen. Die Mitglieder des Europäischen Parlaments sollten dieses bei der anstehenden Abstimmung im Plenum berücksichtigen. Die CESI wird mit ihrer Überzeugungsarbeit jedenfalls nicht nachlassen!"

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