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16-06-2004:
Keine Aufweichung der Arbeitszeitrichtlinie - Arbeits- und Gesundheitsschutz
haben Priorität
Mit
Bedauern hat die CESI auf die
jüngsten Vorschläge der Europäischen Kommission zur Überarbeitung der
Arbeitszeitrichtlinie 93/104/EG reagiert.
"Die
Europäische Kommission bleibt mit ihrer zweiten Mitteilung deutlich hinter
unseren Erwartungen zurück", erklärt Helmut Müllers, Generalsekretär
der CESI. "Es ist enttäuschend, dass die Kommission die
Problematik der Bereitschaftsdienste einfach durch Einführung einer neuen
Definition ('inaktive Bereitschaftszeiten') lösen will, die dem Sinne
der Rechtssprechung des Europäischen Gerichtshofes widerspricht. Offenbar
üben einige Mitgliedstaaten starken Druck aus, um Kosten zu vermeiden, die
insbesondere im Gesundheitssektor durch die Einstellung des zusätzlich
erforderlichen Personals entstehen."
Die
CESI bleibt bei ihrer Position vom 10. März 2004, dass die bisherige
Unterscheidung von Arbeitszeit und Ruhezeit beibehalten werden sollte und
fordert, dass die Rechtsprechung des EuGH umgesetzt wird. "Dies ist nicht
ausschließlich eine Kostenfrage, sondern auch eine Frage der
Arbeitsorganisation", so Helmut Müllers. "Fest steht, dass der
Arbeits- und Gesundheitsschutz für die CESI auch weiterhin uneingeschränkte
Priorität haben." |