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16-06-2004: Keine Aufweichung der Arbeitszeitrichtlinie - Arbeits- und Gesundheitsschutz haben Priorität

 

Mit Bedauern hat die CESI auf die jüngsten Vorschläge der Europäischen Kommission zur Überarbeitung der Arbeitszeitrichtlinie 93/104/EG reagiert.
"Die Europäische Kommission bleibt mit ihrer zweiten Mitteilung deutlich hinter unseren Erwartungen zurück", erklärt Helmut Müllers, Generalsekretär der CESI. "Es ist  enttäuschend, dass die Kommission die Problematik der Bereitschaftsdienste einfach durch Einführung einer neuen Definition ('inaktive Bereitschaftszeiten') lösen will, die dem Sinne der Rechtssprechung des Europäischen Gerichtshofes widerspricht. Offenbar üben einige Mitgliedstaaten starken Druck aus, um Kosten zu vermeiden, die insbesondere im Gesundheitssektor durch die Einstellung des zusätzlich erforderlichen Personals entstehen."
Die CESI bleibt bei ihrer Position vom 10. März 2004, dass die bisherige Unterscheidung von Arbeitszeit und Ruhezeit beibehalten werden sollte und fordert, dass die Rechtsprechung des EuGH umgesetzt wird. "Dies ist nicht ausschließlich eine Kostenfrage, sondern auch eine Frage der Arbeitsorganisation", so Helmut Müllers. "Fest steht, dass der Arbeits- und Gesundheitsschutz für die CESI auch weiterhin uneingeschränkte Priorität haben."


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