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20-04-2004:
Kommission leitet Anhörung zur Richtlinie über die Europäischen Betriebsräte
ein
Die
Europäische Kommission hat beschlossen, die Sozialpartner (Vertreter der
Arbeitnehmer und der Arbeitgeber) zu der Frage anzuhören, wie die vor
fast zehn Jahren durch eine Gemeinschaftsrichtlinie eingeführten Europäischen
Betriebsräte am besten auf die Herausforderungen eines sich wandelnden
wirtschaftlichen und sozialen Umfelds reagieren können. Die Europäischen
Betriebsräte (EBR) haben nachweislich dazu beigetragen, Unternehmensleitungen
und Belegschaften auf transnationaler Ebene zusammenzubringen, denn gerade auf
dieser Ebene werden die wichtigen Entscheidungen über die Entwicklung großer
Unternehmen getroffen.
Etwa 650 Unternehmen und Konzerne haben EBR-Vereinbarungen abgeschlossen,
die für schätzungsweise 11 Millionen Arbeitnehmer gelten, während
etwa 10 000 Arbeitnehmervertreter unmittelbar beteiligt sind. Die
EBR haben ihre Aufgabe, die Unterrichtung der Arbeitnehmer und ihre Einbindung
in die Entscheidungsprozesse im Unternehmen zu gewährleisten und Feedback zur
Unternehmensentwicklung - insbesondere im Hinblick auf die Bewältigung des
Wandels - zu geben, mit Erfolg gelöst.
Da sich aber seit dem im Jahr 2000 vorgelegten letzten Bericht der Kommission über
die Richtlinie das Umfeld gewandelt hat und sich in der Praxis der
EBR-Arbeit auch gewisse Schwächen gezeigt haben, ist heute erneut zu prüfen,
wie die EBR ihr Potenzial der EBR in vollem Umfang entfalten können. Die
Sozialpartner sollen um ihre Stellungnahme zu der Frage gebeten werden, wie für
eine vollständige Nutzung des Potenzials der EBR gesorgt werden kann, in welche
Richtung die EU aktiv werden könnte und vor allem, welche Rolle die
Sozialpartner selbst dabei spielen könnten.
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