Aktuell   Archiv   Newsletter   Presse

 
 

20-04-2004: Kommission leitet Anhörung zur Richtlinie über die Europäischen Betriebsräte ein

 

Die Europäische Kommission hat beschlossen, die Sozialpartner (Vertreter der Arbeitnehmer und der Arbeitgeber) zu der Frage anzuhören, wie die vor fast zehn Jahren durch eine Gemeinschaftsrichtlinie eingeführten Europäischen Betriebsräte am besten auf die Herausforderungen eines sich wandelnden wirtschaftlichen und sozialen Umfelds reagieren können. Die Europäischen Betriebsräte (EBR) haben nachweislich dazu beigetragen, Unternehmensleitungen und Belegschaften auf transnationaler Ebene zusammenzubringen, denn gerade auf dieser Ebene werden die wichtigen Entscheidungen über die Entwicklung großer Unternehmen getroffen. 
Etwa 650 Unternehmen und Konzerne haben EBR-Vereinbarungen abgeschlossen, die für schätzungsweise 11 Millionen Arbeitnehmer gelten, während etwa 10 000 Arbeitnehmervertreter unmittelbar beteiligt sind. Die EBR haben ihre Aufgabe, die Unterrichtung der Arbeitnehmer und ihre Einbindung in die Entscheidungsprozesse im Unternehmen zu gewährleisten und Feedback zur Unternehmensentwicklung - insbesondere im Hinblick auf die Bewältigung des Wandels - zu geben, mit Erfolg gelöst. 
Da sich aber seit dem im Jahr 2000 vorgelegten letzten Bericht der Kommission über die Richtlinie das Umfeld gewandelt hat und sich in der Praxis der EBR-Arbeit auch gewisse Schwächen gezeigt haben, ist heute erneut zu prüfen, wie die EBR ihr Potenzial der EBR in vollem Umfang entfalten können.
Die Sozialpartner sollen um ihre Stellungnahme zu der Frage gebeten werden, wie für eine vollständige Nutzung des Potenzials der EBR gesorgt werden kann, in welche Richtung die EU aktiv werden könnte und vor allem, welche Rolle die Sozialpartner selbst dabei spielen könnten.


zurück