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10-03-2004: Missbrauch des "Opt-outs" einschränken. CESI fordert Korrekturen der Arbeitszeitrichtlinie

 

Der geschäftsführende Vorstand der CESI verabschiedete am 10. März 2004 eine Stellungnahme zum laufenden Konsultationsverfahren hinsichtlich der Überprüfung der Arbeitszeitrichtlinie 93/104/EG. Darin fordert die CESI vor allem, die missbräuchliche Anwendung des sog. Opt-outs (freiwilliger Verzicht auf die wöchentliche Höchstarbeitszeit) einzuschränken. "Die Gesundheit der Arbeitnehmer darf wirtschaftlichen Interessen nicht untergeordnet werden", so Helmut Müllers, Generalsekretär der CESI. "In Bezug auf das Opt-out fordern die unabhängigen Gewerkschaften zusätzliche Sicherungsinstrumente, wie z.B. die Zustimmung des Betriebsrates und eine jährliche Überprüfung."
In diesem Zusammenhang unterstützt die CESI auch die Rechtsprechung des EuGH zum Bereitschaftsdienst und zur Rufbereitschaft von Ärzten in Krankenhäusern. "Nun muss dafür gesorgt werden, dass die Mitgliedstaaten die Richtlinie auch im Gesundheitssektor umsetzen, so dass Arbeitseinsätze bis zu 36 Stunden ohne Unterbrechung verhindert und Ärzte und Patienten nicht länger gefährdet werden", erklärt der Generalsekretär der CESI. "Leider hat es die Europäische Kommission bislang versäumt, eine Studie über die personellen und finanziellen Konsequenzen dieser Rechtsprechung vorzulegen, so dass viele praktische Fragen ungeklärt sind."
Zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf spricht sich die CESI für eine Förderung der Teilzeitarbeit und anderen alternativen Arbeitszeitmodellen aus. Im Hinblick auf die Bezugszeiträume für die Berechnung der wöchentlichen Höchstarbeitszeit hält die CESI die derzeit geltende Regelung von maximal zwölf Monaten für ausreichend und sieht daher keinen Reformbedarf. Die Stellungnahme steht in der Rubrik "Dokumente" zum Download bereit.


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