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10-03-2004:
Missbrauch des "Opt-outs" einschränken. CESI fordert Korrekturen der
Arbeitszeitrichtlinie
Der
geschäftsführende Vorstand der CESI verabschiedete am 10. März 2004 eine
Stellungnahme zum laufenden Konsultationsverfahren hinsichtlich der Überprüfung
der Arbeitszeitrichtlinie 93/104/EG. Darin fordert die CESI vor allem, die missbräuchliche
Anwendung des sog. Opt-outs (freiwilliger Verzicht auf die wöchentliche
Höchstarbeitszeit) einzuschränken. "Die
Gesundheit der Arbeitnehmer darf wirtschaftlichen Interessen nicht untergeordnet
werden", so Helmut Müllers, Generalsekretär der CESI. "In Bezug auf
das Opt-out fordern die unabhängigen Gewerkschaften zusätzliche
Sicherungsinstrumente, wie z.B. die Zustimmung des Betriebsrates und eine jährliche
Überprüfung."
In
diesem Zusammenhang unterstützt die CESI auch die Rechtsprechung des EuGH zum
Bereitschaftsdienst und zur Rufbereitschaft von Ärzten in Krankenhäusern.
"Nun muss dafür gesorgt werden, dass die Mitgliedstaaten die Richtlinie
auch im Gesundheitssektor umsetzen, so dass Arbeitseinsätze bis zu 36 Stunden
ohne Unterbrechung verhindert und Ärzte und Patienten nicht länger gefährdet
werden", erklärt der Generalsekretär der CESI. "Leider hat es die
Europäische Kommission bislang versäumt, eine Studie über die personellen und
finanziellen Konsequenzen dieser Rechtsprechung vorzulegen, so dass viele
praktische Fragen ungeklärt sind."
Zur
besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf spricht sich die CESI für
eine Förderung der Teilzeitarbeit und anderen alternativen
Arbeitszeitmodellen aus. Im
Hinblick auf die Bezugszeiträume für die Berechnung der wöchentlichen
Höchstarbeitszeit hält die CESI die derzeit geltende Regelung von maximal zwölf
Monaten für ausreichend und sieht daher keinen Reformbedarf. Die
Stellungnahme steht in
der Rubrik "Dokumente"
zum
Download bereit.
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