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10-03-2004: Richtlinienvorschlag nur ein weiterer Schritt zur tatsächlichen Verwirklichung der Chancengleichheit von Frauen und Männern

 

Der geschäftsführende Vorstand der CESI verabschiedete am 10. März 2004 eine Stellungnahme zum Richtlinienvorschlag der Europäischen Kommission zur Gleichbehandlung beim Zugang zu und bei der Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen. Darin begrüßt die CESI zunächst, dass die Kommission einen weiteren Schritt zur Durchsetzung der Chancengleichheit von Frauen und Männern in der Europäischen Union unternimmt. Mit der Aufnahme der Definitionen von Benachteiligung und Belästigungen, mit der Beweislastumkehr und dem Viktimisierungsschutz sowie mit der Beteiligung der Nichtregierungsorganisationen habe die Kommission wichtige Forderungen der CESI erfüllt.
"Mit Bedauern stellen die unabhängigen Gewerkschaften jedoch fest, dass der vorliegende Richtlinienentwurf dem Anspruch, dass die Chancengleichheit der Geschlechter alle Lebensbereiche umfassen muss, nicht gerecht wird", so der Generalsekretär der CESI Helmut Müllers. "Die wichtigen Bereiche der sozialen Sicherheit, der Bildung, der gleichberechtigten Teilhabe an Entscheidungsprozessen und der Darstellung von Frauen und Männern in den Medien werden expressis verbis ausgeschlossen. Von daher ist der Richtlinienvorschlag lediglich als ein weiterer Schritt anzusehen auf dem Wege zur tatsächlichen Gleichbehandlung." Die Stellungnahme steht in der Rubrik "Dokumente" zum Download bereit.


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