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02-10-2003: CESI fordert, den Verfassungsentwurf nicht grundsätzlich in Frage zu stellen

 

Angesichts der Eröffnung der Regierungskonferenz am 4. Oktober 2003 in Rom appelliert die Europäische Union der Unabhängigen Gewerkschaften (CESI) an die Staats- und Regierungschefs der EU, den Verfassungsentwurf nicht grundsätzlich in Frage zu stellen.
 
"Das vom Konvent Erreichte ist ein Erfolg für den Integrationsprozess", erklärt der Präsident der CESI Valerio Salvatore. "Der Verfassungsentwurf spiegelt den Konsens aller an den Arbeiten des Konvents beteiligten Gruppen wider. Eine grundsätzliche Veränderung des Verfassungsentwurfs würde zweifelsfrei einen Rückschritt gegenüber diesem Konsens bedeuten. Das gilt insbesondere für das künftige Institutionengefüge."

In einer am 17. September 2003 verabschiedeten Stellungnahme begrüßt die CESI den vom Konvent vorgelegten Verfassungsentwurf. Die Aufnahme von Werten und Zielen der Union sei ein deutlicher Fortschritt. Es sei weitestgehend gelungen, ein Gleichgewicht zwischen den Institutionen herzustellen. Hervorzuheben seien in diesem Zusammenhang die grundsätzliche Einführung der Mehrheitsentscheidungen im Rat und die Stärkung des Europäischen Parlaments durch die Aufwertung des Mitentscheidungsverfahrens.
 
Trotz der grundsätzlichen Zustimmung zum Verfassungsentwurf äußert die CESI auch Kritik an Details. "Aus gewerkschaftlicher Sicht, gibt es einige Punkte, die wir so nicht akzeptieren können", sagt der Generalsekretär der CESI Helmut Müllers. "Zwar begrüßen die unabhängigen Gewerkschaften die Aufnahme des Ziels der Vollbeschäftigung. Die einseitige Ausrichtung der Beschäftigungs- und Sozialpolitik an der Wirtschaftspolitik, wie sie in Art. III-98 zum Ausdruck, kommt lehnt die CESI jedoch ab. Ein eindeutigeres Bekenntnis zur sozialen Marktwirtschaft hätten wir sehr begrüßt." Bedauerlich sei weiterhin, dass die Querschnittsaufgabe der Bekämpfung von Diskriminierungen nicht in die qualifizierte Mehrheit überführt worden sei. Fortschritte seien künftig noch schwieriger zur erzielen, bemängelt Müllers.
 
Im Hinblick auf die Daseinsvorsorge anerkennt die CESI, dass der Verfassungsentwurf - wie auch schon Art. 16 EG-Vertrag - den Dienstleistungen von öffentlichem Interesse einen hohen Stellenwert beimisst. Allerdings spricht sich die CESI deutlich dagegen aus, dass Dienstleistungen von öffentlichem Interesse auf europäischer Ebene definiert werden. "Die Zuständigkeit hierfür muss weiterhin in der Hand der Mitgliedstaaten bleiben", erklärt der Generalsekretär der CESI. "Die Ergänzung in Artikel III-6, nach der die Grundsätze und Bedingungen für das Funktionieren dieser Dienste durch Europäische Gesetze festgelegt werden, würde den Mitgliedstaaten nach und nach ihre Kompetenzen entziehen. Daher lehnt die CESI diese Kompetenzverlagerung zu Gunsten der Union nachdrücklich ab."
 
"Eine sehr positive Entwicklung ist hingegen das in Art. III-182 aufgenommene Ziel, Jugendliche stärker am demokratischen Leben in Europa zu beteiligen", so der Generalsekretär der CESI. "Dies ist für die CESI ein sehr erfreuliches und lange überfälliges Signal. Ohne die Beteiligung junger Menschen würde der Aufbauprozess Europas zwangsläufig zum Stillstand kommen."

 
  


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