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02-10-2003: CESI
fordert, den Verfassungsentwurf nicht grundsätzlich in Frage zu stellen
Angesichts
der Eröffnung der Regierungskonferenz am 4. Oktober 2003 in Rom appelliert die
Europäische Union der Unabhängigen Gewerkschaften (CESI) an die Staats- und
Regierungschefs der EU, den Verfassungsentwurf nicht grundsätzlich in Frage zu
stellen.
"Das vom Konvent Erreichte ist ein Erfolg für den Integrationsprozess",
erklärt der Präsident der CESI Valerio Salvatore. "Der
Verfassungsentwurf spiegelt den Konsens aller an den Arbeiten des Konvents
beteiligten Gruppen wider. Eine grundsätzliche Veränderung des
Verfassungsentwurfs würde zweifelsfrei einen Rückschritt gegenüber diesem
Konsens bedeuten. Das gilt insbesondere für das künftige Institutionengefüge."
In einer am 17. September 2003 verabschiedeten Stellungnahme begrüßt die CESI
den vom Konvent vorgelegten Verfassungsentwurf. Die Aufnahme von Werten und
Zielen der Union sei ein deutlicher Fortschritt. Es sei weitestgehend gelungen,
ein Gleichgewicht zwischen den Institutionen herzustellen. Hervorzuheben seien
in diesem Zusammenhang die grundsätzliche Einführung der
Mehrheitsentscheidungen im Rat und die Stärkung des Europäischen Parlaments
durch die Aufwertung des Mitentscheidungsverfahrens.
Trotz der grundsätzlichen Zustimmung zum Verfassungsentwurf äußert die CESI
auch Kritik an Details. "Aus gewerkschaftlicher Sicht, gibt es einige
Punkte, die wir so nicht akzeptieren können", sagt der Generalsekretär
der CESI Helmut Müllers. "Zwar begrüßen die unabhängigen
Gewerkschaften die Aufnahme des Ziels der Vollbeschäftigung. Die einseitige
Ausrichtung der Beschäftigungs- und Sozialpolitik an der Wirtschaftspolitik,
wie sie in Art. III-98 zum Ausdruck, kommt lehnt die CESI jedoch ab. Ein
eindeutigeres Bekenntnis zur sozialen Marktwirtschaft hätten wir sehr begrüßt."
Bedauerlich sei weiterhin, dass die Querschnittsaufgabe der Bekämpfung von
Diskriminierungen nicht in die qualifizierte Mehrheit überführt worden sei.
Fortschritte seien künftig noch schwieriger zur erzielen, bemängelt Müllers.
Im Hinblick auf die Daseinsvorsorge anerkennt die CESI, dass der
Verfassungsentwurf - wie auch schon Art. 16 EG-Vertrag - den Dienstleistungen
von öffentlichem Interesse einen hohen Stellenwert beimisst. Allerdings spricht
sich die CESI deutlich dagegen aus, dass Dienstleistungen von öffentlichem
Interesse auf europäischer Ebene definiert werden. "Die Zuständigkeit
hierfür muss weiterhin in der Hand der Mitgliedstaaten bleiben", erklärt
der Generalsekretär der CESI. "Die Ergänzung in Artikel III-6, nach der
die Grundsätze und Bedingungen für das Funktionieren dieser Dienste durch
Europäische Gesetze festgelegt werden, würde den Mitgliedstaaten nach und nach
ihre Kompetenzen entziehen. Daher lehnt die CESI diese Kompetenzverlagerung zu
Gunsten der Union nachdrücklich ab."
"Eine sehr positive Entwicklung ist hingegen das in Art. III-182
aufgenommene Ziel, Jugendliche stärker am demokratischen Leben in Europa zu
beteiligen", so der Generalsekretär der CESI. "Dies ist für die CESI
ein sehr erfreuliches und lange überfälliges Signal. Ohne die Beteiligung
junger Menschen würde der Aufbauprozess Europas zwangsläufig zum Stillstand
kommen."
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